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Die momentane Situation gesetzlicher Kostenträger läßt eine differenzierte Arbeitsweise im Sinne der klassischen Homöopathie in der Kassenpraxis nicht zu. Auch Kassenärzte, die in großem Umfang klassisch homöopathisch arbeiten, müssen ihre Arbeit schon seit Jahren aus existentiellen Gründen privat berechnen. Diese Kollegen sind dadurch häufig gezwungen, den Bereich ihrer homöopathischen Arbeit einzuschränken.
Da ich nicht gewillt war, diesen Schritt nachzuvollziehen, habe ich bereits Ende 1991 meine Kassenzulassung zurückgegeben und arbeite seitdem in Privatpraxis für Sie. Damit wurde sichergestellt, dass ich Ihnen bei der klassisch homöopathischen Arbeitsweise meine volle Aufmerksamkeit widmen kann. Der Erfolg zeigt, dass meine Patienten die Entscheidung respektieren und eine wirkliche angemessene Behandlungsdauer und -intensität gerne in Anspruch nehmen.
Zusatzversicherungen Sind möglich
Bedenkt man das Kosten-/Nutzenverhältnis einer wirklich intensiven Auseinandersetzung des Arztes mit den Patienten, relativiert sich der Preis einer privat abgerechneten homöopathischen Behandlung. Außerdem sei der Hinweis erlaubt, dass gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit haben, Zusatzversicherungen für homöopathische Behandlung abzuschließen. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten.
An dieser Stelle sei auch auf den Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V. verwiesen, der seinen Mitgliedern u.a. Beratung zu Erstattungsfragen von Privatrechnungen anbietet. Er steht jederman offen. Willkommener Nebeneffekt: Als Mitglied werden Sie regelmäßig und umfassend über die Homöopathie informiert.
In bestimmten Härtefällen kann es auch interessant sein, sich beim Institut für klassische Homöopathie Nürnberg e.V. um eine Kostenerstattung zu bemühen.
Warum muss das alles so kompliziert sein? Wenn Sie Lust haben, nehme ich Sie auf einen kleinen historischen Ausflug zur Entwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung mit.
Die Reichsversicherungsordnung (RVO) wurde im 19. Jahrhundert von Bismarck geschaffen, um die Existenz der Familien dann zu sichern, wenn der Hauptverdiener durch Krankheit nicht mehr in der Lage war, seiner Tätigkeit nachzugehen und ihm dann zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Bezüge mehr zur Verfügung standen. Die Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit sollte durch dieses Gesetz gesichert werden. Dies ist auch heute noch der maßgebliche Gehalt der Verordnung.
Alle darüber hinausgehenden Ansprüche und Leistungen, die dennoch in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen wurden, entsprechen nicht dem eigentlichen Zweck dieser Verordnung. Aus politischen Gründen wurden dennoch andere, luxuriöse Verfahren in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen und können jetzt nur schwer wieder daraus entfernt werden.
Homöopathie als lohnenswerter Luxus?!
Im Sinne der Reichsversicherungsordnung (RVO) sowie des daraus abgeleiteten Sozialversicherungsgesetzes (SVG) ist die Homöopathie ebenso ein Luxus, da sie über die durch die o.a. Gesetze zu garantierende Arbeitsfähigkeit hinaus weiterbehandelt. Aus politischen Gründen wurde die Homöopathie nie in den Katalog der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in für die Methode ausreichender Weise so aufgenommen, daß Behandlern, die ausschließlich klassisch homöopathisch arbeiten, Rechnung gezollt wurde.
Was bringt die Zukunft?
Neuere Bestrebungen, die Homöopathie endlich in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen, werden bei Kassenärzten sehr wahrscheinlich und nur scheinbar paradoxer Weise zu einer Qualitätseinbuße der klassisch homöopathischen Behandlung führen, da ein für Behandler und Patient nicht zu verantwortender Zeitdruck entstehen wird.
Ich will und muss Ihnen hingegen meine volle Zeit widmen können! Ein Grund mehr dafür, warum ich mit Ihnen privat abrechne.
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